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4. JourFlex
Kulturhaus 23.03.2025
Werner-Bock-Strasse 34c
33604 Bielefeld

Förderverein für das Kulturhaus gegründet!

Auszug aus der Satzung
§ 2 Zweckbestimmung
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur durch die ideelle und bei Bedarf materielle Förderung des „Kulturhaus Bielefeld e.V“ für dessen steuerbegünstigte Zwecke.
Hierzu sollen Sachmittel bereitgestellt und Zuwendungen an die zu fördernde Körperschaft geleistet werden. Für die Erfüllung dieser satzungsgemäßen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung in der jeweilig gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person Ausgaben,die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein kann bei anderen Vereinigungen oder Institutionen Mitglied sein.
